Berlin (ots) –
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt den Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und unterstützt eine schnelle Verabschiedung. Vollends zufrieden ist BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann aber nicht: „Zum großen Wurf fehlt die zentrale Datenbank für Zwangsvollstreckungen.“
Dass der BDIU im politischen Berlin zu den gefragten Gesprächspartnern bei Themen wie Rechts- und Finanzdienstleistungen gehört, zeigt sich nicht zuletzt in der Einladung zur Anhörung in den Rechtsausschuss. „Es liegt nahe, uns als Experten anzuhören,“ sagt Blietz-Weidmann. Immerhin kämen nach Schätzung von Experten knapp zwei Drittel aller Zwangsvollstreckungsaufträge von den Inkasso-Unternehmen. Ein weiteres knappes Drittel kommt demnach von Rechtsanwaltskanzleien und ein kleiner Rest von Einzelakteuren, die ihr Forderungsmanagement in Eigenregie betreiben.
Für den BDIU vertrat die Rechtsausschussvorsitzende Andrea Schweer die Positionen des Verbandes in der Anhörung, die jetzt stattgefunden hat. Dabei unterstrich Schweer erneut, dass der Gesetzentwurf in der jetzt vorgelegten Form begrüßt und eine schnelle Verabschiedung für wünschenswert gehalten werde. Es sei für alle hilfreich, betonte die BDIU-Expertin, wenn das Chaos aus Papier und digitalen Daten so schnell wie möglich ende.
Der Gesetzentwurf begründet das Ende der hybriden Aktenführung mit reduziertem Zeitaufwand, weniger Fehlerquellen und geringeren Kosten. Die möglichen wirtschaftlichen Einsparungen für Wirtschaft und Verwaltung beziffert das Bundesjustizministerium jährlich auf etwa 1,5 Millionen Euro.
„Die Verbesserungsaspekte des Gesetzes begrüßen wir ausdrücklich. Aber noch mehr Wirkung wäre möglich gewesen, wenn der Entwurf die Schaffung einer zentralen Datenbank für Zwangsvollstreckung beinhaltet hätte,“ bedauert Blietz-Weidmann. Sie verweist dabei auf die jährlich mehr als 6 Millionen Fälle, die vom Inkasso ins gerichtliche Mahnwesen verwiesen werden. Hinzu kommen weitere 50 bis 70 Millionen bereits existierende Titel in den Archiven der BDIU-Mitgliedsunternehmen. Auch die müssten, so die BDIU-Präsidentin, transparent geführt und bearbeitet werden. Auch hier könnte eine zentrale Datenbank daher für mehr Transparenz und Schutz sorgen. Blietz-Weidmann: „Der große Wurf für die Digitalisierung des Justizstandortes ist das noch nicht. Aber im parlamentarischen Prozess sind Verbesserungen ja noch möglich.“
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