Schweden wird bei deutschen Bürgern immer beliebter. Nicht nur als Urlaubsland steht der Staat aus dem hohen Norden hoch im Kurs, sondern auch als Standort für unternehmerische oder anderwärtige betriebliche Tätigkeiten. Schweden bietet für Ausländer viele Vorteile. Wer zum Arbeiten nach Schweden kommt, denkt meist an steuerliche Rahmenbedingungen oder den Verdienst. Auch die Standortbedingungen sind von Interesse, wenn man sich zum Beispiel selbständig machen möchte. Vordergründig ist aber immer auch an die Lebensverhältnisse vor Ort zu denken. Man muss sich nämlich auch wohlfühlen in jenem Land, welches man sich als Mittelpunkt des Lebensinteresses ausgesucht hat. Aufgrund der recht schnellen Schiffsverbindung zwischen den beiden Ländern lässt sich ein tägliches Pendeln ebenso einplanen. In Schweden eine Fähre zu nutzen ist keine Seltenheit und nicht nur die Arbeitspendler machen davon Gebrauch. Bekannt sind auch die Schiffsreisen in internationale Gewässer, wo man mit der Fähre hinausfährt, um günstig Alkohol kaufen zu können.
Verlagerung des Dienstortes nach Schweden
Das ist aber nur ein Zweck und selbstverständlich ist der Reise- und Berufsverkehr das wichtigste Element im Rahmen der Fährennutzung. Selbst wenn Sie in Deutschland wohnen wollen und nur Ihren Dienstort nach Schweden verlegen werden, verbringen Sie gut die Hälfte des Tages in Schweden. Dieser Umstand ist selbstverständlich wichtig, wenn Sie nach Schweden zum Arbeiten gehen. Es wird jedoch noch komplexer, wenn Sie etwa in beiden Staaten einen Wohnsitz unterhalten. Das ist zum Beispiel bei vielen Menschen der Fall, die nach dem Rentenantritt nach Schweden zum Arbeiten ziehen, aber in Deutschland weiterhin einen Wohnsitz unterhalten. Das ist in manchen Fällen auch notwendig, um weiterhin den Rentenbezug sicherstellen zu können. Hier sind auch noch spezielle steuerliche Bedingungen zu berücksichtigen. Zwar kommen diese Bestimmungen auch in den anderen Fällen zur Anwendung, diese sind jedoch unter einem anderen Gesichtspunkt einzugliedern. Maßgebend für die Berechnung der Steuer ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Schweden und Deutschland. Grundsätzlich kann das Erwerbseinkommen eines im Ausland lebenden Bürgers auch nur in seinem Wohnsitzstaat besteuert werden.
Besteuerung des Einkommens deutscher Staatsbürger in Schweden
Als deutscher Bürger hat also Deutschland auch das primäre Besteuerungsrecht Ihrer Erwerbstätigkeit bzw. des Einkommens daraus. Es wäre allerdings nicht das Steuerrecht, wenn es aus dieser Bestimmung heraus keine Ausnahmen gäbe. Wenn der Arbeitnehmer die Tätigkeit in Schweden ausübt, dann kann dieses Einkommen auch direkt durch den Arbeitgeber besteuert werden. Macht der schwedische Arbeitgeber von diesem Recht Gebrauch, dann wird der Arbeitslohn auch in Schweden besteuert und der deutsche Staat stellt dieses Einkommen von der Besteuerung aus. Hierbei gibt es aber verschiedene Ausnahmeregeln. So ist zum Beispiel die Dauer des Aufenthalts des deutschen Staatsbürgers in Schweden relevant für die Besteuerung. Grundsätzlich gilt hier die Regel, dass zumindest mehr als die Hälfte des betreffenden Jahres nicht in Schweden zu verbringen ist.